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KRANKENPFLEGE
Krankenpflege/Medizinische Versorgungen/Behandlungspflege (SGB V)
Die medizinische Versorgung hat in den letzten Jahren erhebliche Veränderungen erfahren. Viele Behandlungen, die noch vor nicht allzu langer Zeit einen Krankenhausaufenthalt nach sich zogen, werden inzwischen ambulant durchgeführt. Üblicherweise erfolgt heute die Entlassung aus dem Krankenhaus deutlich schneller und früher. Dies hat auch Auswirkungen auf die ambulante Versorgung. Wir leisten umfangreiche medizinische Versorgungen und häusliche Krankenpflege in enger Absprache mit dem behandelnden Arzt, mit Kliniken und Reha-Einrichtungen, ausschließlich aufgrund ärztlicher Verordnung.
Verabreichen von Medikamenten, Wundpflege und Wechseln von Verbänden, Dekubitusversorgung, Tracheostomapflege, Katheterwechsel, Blutzuckermessungen und verschiedene Injektionen, Wechseln und Überwachen von Infusionslösungen, künstliche Ernährung, spezielle Krankenbeobachtung, Sondennahrung, das sind nur einige Beispiele für unsere Behandlungspflegeleistungen, die allesamt dem Zweck dienen, zur Genesung, zur Heilung oder bei chronischen Erkrankungen zur Bewältigung beizutragen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden beschäftigen wir in diesem Bereich ausschließlich sehr gut ausgebildete Pflegefachkräfte, die häufig über spezielle Zusatzausbildungen in einzelnen Therapie-feldern verfügen. Die anfallenden Kosten für medizinische Versorgungen nach ärztlicher Verordnung werden üblicherweise von den Krankenkassen übernommen und auch direkt von uns mit diesen abgerechnet.